Jeden Tag gelangen bis zu 16.000 Briefe an die „Briefermittlungsstelle der Deutschen Post AG“, die keinem Empfänger oder Absender zugeordnet werden können. Um sie eventuell doch noch zustellen zu können, werden diese Briefe dann durch Mitarbeiter der Briefermittlungsstelle geöffnet.
Nach Angaben der Bild-Zeitung (sie hätte exklusiven Zugriff auf die Zahlen) enthielten von diesen jährlich etwa 5 bis 6 Millionen verwaisten Briefen im Jahr 2018 mehr als 12.000 Stück diverse Drogen wie Kokain, Extasy, Cannabis etc., die größtenteils offenbar aus Darknet-Bestellungen oder Drogenshops stammen. Angeblich würden sich sogar schon Waffenfunde in Päckchen ergeben haben.
Das Problem für die Justiz besteht jetzt darin, dass es das Postgesetz verbietet, diese illegalen Funde bei der Polizei anzuzeigen (wahrscheinlich geht es um das gesetzlich verbriefte Brief- und Postgeheimnis). Aus diesem Grund möchte Hessens Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (57, CDU) dieses Gesetz entsprechend ändern und – mal wieder – den Behörden mehr Befugnisse erteilen und damit im gleichen Atemzug Bürgerrechte abbauen.
Auf den ersten Blick durchaus nachvollziehbar – etwa bei Waffen. Bei Kleinstmengen Drogen zum Eigenbedarf wiederum nicht, da dies ein unverhältnismäßiger Eingriff in die Grundrechte darstellt. Es bleibt die Erkenntnis: Die fortdauernde Aufweichung des Rechtsstaates hin zu einem immer weiter um sich greifenden Überwachungsstaat ist auch hier einmal mehr wieder unleugbar zu beobachten – der gläserne Bürger wird mehr und mehr Realität.
Der größte Teil der Drogen per Post erreicht allerdings zu 99% problemlos den Empfänger, wie Verkäufer-Erfahrungen aus dem Darknet (siehe Screenshot) zeigen:
In unserem Artikel „Drogen per Post versenden?“ werten wir auch ein Interview eines Postmitarbeiters aus, der über diese Praxis aus eigener alltäglicher Berufserfahrung Genaueres verrät: