Glück im Unglück! Weil der Polizei ein "geständiger Dealer" mündlich mitteilte, Person X hätte angeblich vor langer Zeit irgendwann einmalig bei ihm 0,1 (!) Gramm Crystal Meth gekauft, wurde X nun eines Morgens von zwei Polizeibeamten begrüßt, die ihm gleich einen Durchsuchungsbeschluss unter die Nase hielten.
0,1g! Bei einem völlig unvorbelasteten Familienvater! Zu seinem Glück fanden dies wohl sogar die ausführenden Beamten etwas absurd und wandelten die "Drogen-Hausdurchsuchung" kurzerhand in eine "Hausbegehung" um. Der Rechtsanwalt von X – Udo Vetter – schreibt dazu auf seinem Blog:
– Die zwei Kinderzimmer wurden gar nicht betreten.
– In der Küche wurde nur die Besteckschublade geöffnet.
– Alle Kleiderschränke, einige Instrumentenkoffer, Sport- und Arbeitstaschen und der Schreibtisch des Familienvaters blieben unberührt.
– Laut dem Beschluss sollte nach “Speichermedien” gesucht werden. Bei den USB-Sticks genügt die Versicherung des Betroffenen, darauf seien nur Arbeitsunterlagen gespeichert. An dem Notebook (“Gehört der Ihrer Frau? Na, dann ist es gut”) bestand ebenso wenig Interesse wie an Dutzenden DVDs oder der Xbox One auf dem Fernsehtisch.
Nach vier, fünf Minuten war der Spuk wohl schon vorbei. Natürlich werde ich den Mandanten davon abhalten, sich über den mangelnden Diensteifer der Polizisten zu beschweren.
Soviel Glück hat leider nicht jeder – es gab schon intensivste Hausdurchsuchungen mit anschließendem Strafbefehl bei lächerlichen 0,96g Cannabis! Normalerweise wird jeder USB-Stick und erst recht jeder PC beschlagnahmt und erst nach langem langem Prozedere – wenn überhaupt – wieder freigegeben.