Wie Cannabis-Bagatellen aufgebläht werden – medial und juristisch

Zwei aktuelle Beispiele für die anhaltend absurden Cannabisgesetze und ein Beispiel für anhaltend absurde Sensationsberichterstattung darüber. Zugegeben, wir finden schon seit einigen Jahren den Trend vor, dass die Gesellschaft wie auch die Medien wohlwollender und teils pro Cannabis argumentieren. Leider ziehen da aber nicht alle Medien mit, insbesondere wenn es um das Abgreifen einer "Skandal"-Story geht:

Haschisch und Cannabis an Gymanasium gedealt
Was für ein riesen Skandal: An einer Schule wurde doch tatsächlich Cannabis konsumiert!

Ist das nicht lächerlich? In vermutlich jeder Oberstufenschule Deutschlands tragen einige Schüler ihr Gras mit sich und reichen es auch manchmal an Freunde weiter – dieses Geben und Nehmen kennen wir wohl alle aus Schulzeiten. "Bild.de" hat darin nun wieder einmal ein Skandälchen ausfindig machen wollen. Dort schreibt man über den "Drogenhandel" empört (Herv.d.Verf.):

Ein Schüler aus der Oberstufe verkaufte Hasch-Brownies auf dem Schulgelände.

Schulleiter Norbert Junker: „Wir erhielten einen vagen Hinweis, dass ein ehemaliger Schüler gezielt und auf Bestellung kontaminiertes Gebäck angeboten haben soll.“

Ein Augenzeuge beobachtete den Verkauf, schildert BILD konkrete Details: „Es passierte während der ‚Motto-Tage‘ der Abiturienten. Der Schüler war an zwei Tagen in der Pause mit einer Riesen-Brotdose unterwegs.
… Schüler aus höheren Jahrgängen hätten das Hasch-Werk gekauft, darunter auch Minderjährige.

Reaktion der Ursulaner: Ein Präventionsteam u. a. aus Lehrern, Eltern und Fachleuten der christlichen Drogen Beratung „Neues Land“ sollen über die Gefahren von Rauschgift aufklären.

Man möchte fast meinen, der ganze Bericht sei eine einzige Satire – wenn es nicht die "Bild"-Zeitung wäre, die hier aus einem lauen Lüftchen ganze Orkanböhen herbeizufantasieren sucht.  Die Reaktion der Schule auf das "kontaminierte Gebäck" (WTF?! :D) ist auch sonderlich lachhaft, denn vermutlich wird das "Präventionsteam" keine müde Silbe über den vielfach gefährlicheren Alkohol verlieren und damit wie gewohnt zweizüngige Drogen-"Aufklärung" betreiben.

Zwei weitere Ungeheuerlichkeiten spielten sich jüngst im justiziablen Bereich ab: Die Strafverfolungsbehörden Deutschlands schossen wieder einmal mit riesigen Kanonen auf kaum vorhandene Spatzen.

Nach Verteilung von Industrie-Hanfsamen: Räumlichkeiten der Piratenpartei von Polizei durchsucht

Erst neulich berichtete ja der Zauberpilzblog über die Aktion der Berliner Piraten, die hunderte von Hanfsamen aus Vogelfutter (also quasi Wirkstoff-frei) in der Hauptstadt aussäten, sodass hunderte der Jungpflanzen großräumig von der Polizei geerntet und vernicht werden muss. Man verteilte auch Flyer und Infobroschüren mit beiliegenden Hanfsamen, auf denen u.a. stand:

"In diesem Tütchen sind … Hanfsamen, die ausschließlich als Vogelfutter dienen. Sie dürfen nicht zum Zweck des Anbaus eingepflanzt werden. Das wäre ein Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz. … Die Vögel bekommen durch die Hanfsamen eine sehr hochwertige Nahrung. Wenn du es den Vögeln etwas schwerer machen möchtest, an ihr Futter zu kommen, kannst du die Samen gerne ein wenig in die Erde drücken."

Das war der Auslöser für eine Welle von Hausdurschungen. Diese "Anleitung", den Samen nicht zu verfüttern, sondern daraus Hanf-Pflanzen zu ziehen, wertet die Staatsanwaltschaft offenbar als möglichen Gesetzesverstoß. Durchsuchungen gab es deswegen in den vergangenen Wochen neben der Chemnitzer Geschäftsstelle auch bei Piraten in Berlin und Stuttgart. Absurd, grotesk, hochlächerlich!

Aber wartet, es kommt noch ein Stückchen krasser:

Polizei schickt 0,117g vermeintliches Haschisch zur Analyse ins Labor -> Beschuldigter erhält Strafbefehl von 5 Tagessätzen a 15 Euro!

Auf seinem Blog schreibt Rechtsanwalt Udo Vetter dazu:

Mein Mandant ist nicht vorbestraft. Bei einer Kontrolle entdeckte die Polizei in seiner Hosentasche ein weißes, gefaltetes Papier mit Anhaftungen einer bräunlichen Substanz. Hierbei soll es sich um Cannabis handeln.
[…]
die angeblich gefundene Menge Cannabis beläuft sich auf 0,117 Gramm. Das ist so wenig, dass das Untersuchungslabor beim Landeskriminalamt eine nähere Analyse bedauernd ablehnte. Diese Analyse sei überhaupt erst ab 1,5 Gramm möglich, ließen die Chemiker die Staatsanwaltschaft wissen, bevor sie zum Lachen in den Keller gingen.

Dieser kleine Rückschlag bei der Beweismittelbeschaffung hielt den Staatsanwalt aber nicht davon ab, gegen meinen Mandanten einen Strafbefehl zu beantragen. Stolze fünf Tagessätze – weniger geht gar nicht – à 15 Euro soll er als Strafe zahlen.

Für die durch ein Labor nicht genauer zu bestimmenden 0,117g einer verdächtigen Substanz soll der Beschuldigte also 75 Euro Strafe zahlen! Sicherlich hat man mit einem Drogenschnelltest die Substanz als Haschisch ausmachen können, aber wenn selbst schon das Labor eine genauere Analyse ablehnt, dann stehen die Chancen nicht schlecht, dass die Ablehnung des Strafbefehls entweder doch akzepiert wird oder aber Udo Vetter in eine Hauptverhandlung geht und guter Dinge sein kann, einen zu erwartenden Freispruch zu erwirken. UN-FASS-BAR!

Oval@3x 2 Zwei aktuelle Beispiele für die anhaltend absurden Cannabisgesetze und ein Beispiel für anhaltend absurde Sensationsberichterstattung darüber. Zugegeben, wir finden schon seit einigen Jahren den Trend vor, dass die Gesellschaft wie auch die Medien wohlwollender und teils pro Cannabis argumentieren. Leider ziehen da aber nicht alle Medien mit, insbesondere wenn es um das Abgreifen einer "Skandal"-Story geht:

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