Absurd, absurder, Deutschland: Die Rechtsprechung und der Behördenirrsinn in unserem Land sind immer wieder für einen Lacher gut – diesmal allerdings für einen sehr traurigen. Denn wie schon beim Drogenhandel müssen auch Cannabisanbauer auf ihre lukrativen Gärtnereien Steuern nachzahlen, sobald sie erwischt werden! Was völlig absurd klingt, ist leider bittere Realität und in Berlin bspw. gängige Praxis geworden. In der Hauptstadt wurden in den letzten 4 Jahren ganze 340 Hanfplantagen hochgenommen. Davon waren 226 Kleinplantagen (bis 100 Pflanzen), 100 Großplantagen (bis 1000 Pflanzen) und 14 Profiplantagen (mehr als 1000 Pflanzen), wie aus einer Antwort der Senatsinnenverwaltung auf Anfrage des CDU-Innen’experten‘ Peter Trapp (67) hervorgeht und die „Bild“ berichtet.
Hierzu erklärt der CDU-Staatssekretär Bernd Krömer:
„Das Betreiben einer Hanfplantage führt zu steuerlichen Einkünften, wenn sich der Betreiber nachhaltig und mit Gewinnerzielungsabsicht am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr beteiligt“. Grundsätzlich sei „von Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft auszugehen, das selbst gewonnene Erzeugnisse unter Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens (…) vermarktet werden“. Es spiele dabei keine Rolle, dass Cannabis-Anbau illegal sei. Die Polizei leite alle Fälle für eine „steuerrechtliche Würdigung“ an die Steuerfahndung weiter. „Jedem Dealer muss klar sein: Auch illegale Geschäfte unterliegen der Steuerpflicht. Egal, ob Indoor- oder Outdoorplantagen – es wird zur Kasse gebeten.“
Heißt im Klartext: Wer erwischt wird beim illegalen Anpflanzen einer Weed-Plantage und durch deren Größe den Eindruck vermittelt, nicht nur aus Eigenbedarfsabsicht heraus das Gras angebaut zu haben, der bekommt neben harten juristischen Schritten auch noch die volle Wucht der Steuerfahndung zu spüren – wird also doppelt bestraft! Ein Unding oder? Das gilt übrigens auch für sämtliche weiteren illegalen Geschäftstätigkeiten, auch und vor allem illegaler Drogenhandel mit Kokain (Stichwort Drogen-Taxi bzw. Kokstaxi etc.). Neuerdings berechnet der Staat sogar die geschätzten Umsätze des Drogenhandels in sein Bruttosozialprodukt ein – auf Anweisung einer EU-Richtlinie.